Sie wohnen außerhalb der Niederlande

Wohnen Sie außerhalb der Niederlande? Dann sind Sie in der Regel nicht nach dem niederländischen Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz ) pflichtversichert.

Wichtig zu wissen

Um festzustellen, ob Sie nach dem Wlz pflichtversichert sind, prüfen wir auch, wie lange Sie sich außerhalb der Niederlande aufhalten.

  1. Sie wohnen außerhalb der Niederlande

    In der Regel sind Sie dann nicht mehr nach dem Wlz pflichtversichert. Auch dann nicht, wenn Sie noch mit einer Adresse in den Niederlanden gemeldet sind oder noch eine Wohnung in den Niederlanden haben. Arbeiten Sie in den Niederlanden? Dann sind Sie eventuell wohl nach dem Wlz pflichtversichert.

  2. Sie halten sich über längere Zeiträume außerhalb der Niederlande auf

    Dann prüfen wir zum Beispiel, wo Sie die meiste Zeit des Jahres verbringen oder wo Sie arbeiten. Stellen wir fest, dass Sie kein Einwohner/keine Einwohnerin der Niederlande sind? Dann sind Sie eventuell nicht nach dem Wlz pflichtversichert.

  3. Sie halten sich nur eine kurze Zeit lang in den Niederlanden auf

    Wohnen Sie in einem anderen Land und ziehen Sie für eine kurze Zeit in die Niederlande, zum Beispiel für ein Studium oder für einen Familienbesuch? Dann sind Sie in der Regel nicht nach dem Wlz pflichtversichert.

Jede Situation ist anders

Wir können Ihnen auf unserer Website die Frage, ob Sie nach dem Wlz pflichtversichert sind, nicht direkt beantworten. Jede Situation ist anders. Nehmen Sie bei Fragen Kontakt mit uns auf. Möchten Sie wissen, ob die Versicherungspflicht für Sie gilt? Beantragen Sie dann eine Prüfung Ihrer Versicherungssituation nach dem Wlz.