Sie wohnen in den Niederlanden

Wohnen Sie in den Niederlanden? Dann sind Sie in der Regel nach dem niederländischen Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz ) pflichtversichert.

Wichtig zu wissen

Um festzustellen, ob Sie nach dem Wlz pflichtversichert sind, prüfen wir, wie lange Sie sich schon in den Niederlanden aufhalten.

  1. Sie sind bei der Gemeinde gemeldet

    Sind Sie an einer niederländischen Adresse bei der Gemeinde gemeldet? Das bedeutet nicht automatisch, dass Sie im Sinne des Wlz Einwohner/Einwohnerin der Niederlande sind. Hierfür prüfen wir auch, wie lange Sie sich schon in den Niederlanden aufhalten und aus welchem Grund Sie in die Niederlande gezogen sind.

  2. Sie haben die niederländische Staatsangehörigkeit

    Haben Sie früher noch nie in den Niederlanden gewohnt oder kehren Sie nach langer Zeit in die Niederlande zurück? Dann sind Sie nicht automatisch nach dem Wlz pflichtversichert. Auch dann nicht, wenn Sie die niederländische Staatsangehörigkeit haben. Oder wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union (EU ) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EER ) oder der Schweiz haben.

  3. Sie halten sich nur eine kurze Zeit lang in den Niederlanden auf

    Besuchen Sie Ihre Familie in den Niederlanden? Oder studieren Sie in den Niederlanden? Dann sind Sie in der Regel nicht nach dem Wlz pflichtversichert. Nehmen Sie eine Arbeit in den Niederlanden auf? Dann ist es möglich, dass Sie nach dem Wlz pflichtversichert werden.

Jede Situation ist anders

Wir können Ihnen auf unserer Website die Frage, ob Sie nach dem Wlz pflichtversichert sind, nicht direkt beantworten. Jede Situation ist anders. Nehmen Sie bei Fragen Kontakt mit uns auf. Möchten Sie wissen, ob die Versicherungspflicht für Sie gilt? Beantragen Sie dann eine Prüfung Ihrer Versicherungssituation nach dem Wlz.